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Milde Strafe

Susanne Janssen, veröffentlicht am 08.07.2010

Stuttgart - Vor dem Gesetz sollen alle gleich sein. Doch der Strafbefehl gegen den Boxweltmeister Vitali Tajbert hinterlässt einen schalen Geschmack. Die Tat und die Folgen für das Opfer wiegen schwer. Der 23-Jährige lag tagelang im Koma, er musste mehrere Monate in der Klinik und anschließend in der Reha behandelt werden. Nachdem Schmerzensgeld gezahlt worden war, hatte er seine Anzeige zurückgezogen.Nun ist im Gesetz vorgesehen, dass ein Straftäter, der seine Tat einräumt und zur Wiedergutmachung bereit ist, einen Strafrabatt bekommt. Das steht jedem zu, egal ob er prominent ist oder nicht.

 

Doch die Frage bleibt: wie wäre ein Spätaussiedler verurteilt worden, der sich nicht hervorragende Anwälte hätte leisten können? Oder der nicht in der Lage gewesen wäre, ein angemessenes Schmerzensgeld zu zahlen, damit das Opfer die Anzeige zurückzieht? Schon bei Gewaltdelikten mit weitaus geringeren Folgen gibt es Haftstrafen über ein Jahr - und vor allem einen öffentlichen Prozess. Die Gründe des Streits, die bei Tajbert zu dem folgenschweren Ausraster geführt haben, bleiben jetzt im Dunkeln. Die Justiz läuft Gefahr, sich womöglich von einem taktischen Geständnis - der Boxprofi hatte sich wochenlang gar nicht geäußert - und dem bezahlten Geld für das Opfer beeindrucken zu lassen.Ungeachtet dessen sollte eines aber klar sein: Zum Vorbild taugt der Boxweltmeister in keinem Fall mehr. Wer Jugendlichen beibringen soll, wie man seine Aggressionen im Sport abbauen und ein

erfolgreicher Sportler werden kann, der darf seine Fäuste nicht gleichzeitig bei einem Discostreit einsetzen.

 

 

Anmerkung:

Mit dem Strafbefehl ist Herr Tajbert einen Kompromiss eingegangen, der keineswegs allein Vorteile bietet. Denn tatsächlich hat Herr Tajbert, gleichviel, inwieweit ihm der konkrete Schlag  strafrechtlich nachhaltig beweisbar vorwerfbar war, auf diese Klärung verzichtet. Zutreffend erwähnt der Kommentar, dass die Gründe des Streits, die zur körperlichen Auseinandersetzung führten im Dunkel blieben. Dies muss nicht nur das Interesse von Herrn Tajbert gewesen sein, der moralisch die Verantwortung für die Folgen nicht nur verbal, sondern auch durch eine Entschädigungszahlung übernommen hat.  Bei der Festsetzung der Höhe selbiger hat der Geschädigte seine ursprünglichen Vorstellungen aus guten Gründen allerdings deutlichst relativieren müssen. Letztlich ging es Herrn Tajbert von Anfang an, auch unter Zurückstellung eigener Interessen -(allerdings auch nicht um jeden Preis) darum, Rechtsfrieden herzustellen. Dieses Ziel habe ich in Zusammenarbeit mit der Staatsanwaltschaft und später auch mit der Vertretung des Geschädigten umgesetzt. Dieses Verhalten von Herrn Tajbert ist zu Recht von der Justiz positiv gewürdigt worden. Gerade auch in der Frage des Umgangs mit eigenem möglichen Fehlverhalten stellt Herr Tajbert mithin sehr wohl ein Vorbild dar, und zwar gerade auch für die Jugendlichen, für die er sich immer wieder engagiert hat.

Conen, RA